Fertigung brandschutztechnischer Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, Bauleitverfahren und anderen spezialgesetzlich vorgesehenen Beteiligungen, Brandschutztechnische Beratung von Fachplanern, Architekten, Ingenieuren sowie von Bürgern, Betreibern, Bauherren und Behörden, Brandschutztechnische Beratung bei Veranstaltungen (Abnahme Bühnenfeuerwerk, Beratung von Veranstaltern usw.), Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen in bestehenden Objekten nach §32 LBKG, Zuständigkeit für Brandmeldeanlagen (Löschwasserversorgung, Inbetriebnahme und Überprüfung, Organisation der Feuerwehrschließung usw.), Objektbezogene Alarm- und Einsatzplanung bei Störfallbetrieben, Beratung und Mithilfe bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen, Alarm- und Einsatzplänen im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Externe Notfallplanung nach § 5a LBKG, Beratung und Mitarbeit beim Vollzug der Feuerwehrverordnung, Teilnahme an wiederkehrenden Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden und anderer Fachbehörden, Weitere Inspektionen, Abnahmen, Nachschauen usw. hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes