Unter dem Motto „Ankommen und Mitmachen“: Aktivierung und Motivation der Teilnehmenden, Unterstützung beim Erlernen von Arbeitstugenden, Unterstützung bei der Bewältigung gesundheitlicher, psychischer, persönlicher und anderer Problemlagen im Rahmen der Hilfemaßnahme nach § 67 SGB XII, Teilnehmerbezogene, kooperative Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Landschaftsverband sowie Multiplikatoren der Sucht- und Wohnungslosenhilfe, Krisenintervention, Dokumentation der Entwicklungsschritte nach entsprechenden Vorgaben, Ermöglichen von Partizipation der Teilnehmenden, Anstoßen und Begleiten von Teilhabe- und Freizeitmöglichkeiten, Anleitung der Teilnehmenden und Einteilung des unterstützenden Teams (Werkstudierende Praktikanten, FSJ)