Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII, insbesondere, Antragsannahme sowie Feststellung zu gewährender Hilfe von Amts wegen, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) sowie von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung, Ermittlung der einzelnen sozialhilferechtlichen Bedarfe, des einzusetzenden Einkommens sowie des vorhandenen und einzusetzenden Vermögens, Entscheidung über Anträge durch Erstellen von Verwaltungsakten (Ablehnung, Bewilligung), Prüfung und Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen gegenüber Dritten bzw. anderen Sozialleistungsträgern, Abhilfe, Versagen, Prüfen der Aufhebung von Verwaltungsakten (ggf. mit Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen), Gewähren einmaliger Hilfen in Form von Darlehen, Kostenübernahme und Beihilfe, Umfassende Beratung der Hilfesuchenden von Amts wegen und auf Antrag