Direkte Unterstützung von Familien mit komplexen Problemlagen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe zur Erziehung gem. §§27 folgende SGB VIII), Koordinierung von ambulanten Unterstützungen, wie Familienentlastung und Hilfen für Familien mit einem behinderten Kind, Verantwortung für die Unterstützungsplanung sowie die Überprüfung und Umsetzung der Zielerreichung und deren regelmäßige Anpassung und Dokumentation, Federführend für die Akquise, den Einsatz, die Anleitung/Beratung und Auftragsvergabe von Betreuungskräften in der Fachleistung der Familienassistenz, Durchführung der Berichterstattung und Kommunikation gegenüber Kostenträgern und Teilnahme an Unterstützungsplan- und Fachgesprächen und/oder Gesamtplankonferenzen, Mitwirkung bei der Steuerung der Budgets und der Leistungsabrechnung, Kooperative Zusammenarbeit mit den Familien und den rechtlichen Vertretern sowie mit externen Partnern, Mitwirkung an Netzwerken und Gremien