Einzelfallbezogene Beratung (z. B. in Angelegenheiten der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe, bei sozial- und familienrechtlichen Fragestellungen, in Bezug auf psychosoziale Krisen und Konflikte), individuelle Unterstützung (z. B. bei der Kontaktaufnahme und Begleitung von Jugendamtskontakten, bei der Beantragung von Hilfen z.B. beim Jugendamt oder Sozialamt/ARGE, bei der Klärung schulischer Perspektiven, Förderung der individuellen Kompetenzen), Koordination von Hilfsangeboten (z. B. in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Trägern und/oder Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, bei der Planung von außerschulischen Freizeitaktivitäten in der Region), Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen (regionalen, psychosozialen Versorgungsträgern und den verschiedenen Behörden), Case Management, heilpädagogische bzw. soziale Einzel- o. Gruppenarbeit (z. B. Entspannungsgruppe, Psychoedukationsgruppe, soziales Kompetenztraining, Psychomotorik)