Sozialpädagogische Begleitung von bis zu 25 Jungendlichen im Alter von 16 – 21 Jahren, Beratung im Sinne eines individuellen Förderplanverfahrens gemäß §13.3 SGB VIII, Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen, Kooperation mit Sorgeberechtigten, Jugendämtern, Schulen, Ärzten, Therapeuten, etc., Planung und Durchführung von Freizeitangeboten und sozialer Gruppenarbeit, Kollegiale Fachberatung, Reflektion und Abstimmung des pädagogischen Handelns sowie Fallbesprechungen bei den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen, Übernahme fachlich-administrativer Aufgaben, z.B. Dokumentationen im Zusammenhang mit dem Hilfeprozess, Erstellung von Sachberichten, sowie Mitwirkung beim Hilfeplan und bei Fachgesprächen