Mindestens der Abschluss der Haupt- oder Mittelschule bzw. ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Eine für den feuerwehrtechnischen Dienst förderliche, bis zum Ausbildungsbeginn abgeschlossene Ausbildung
Altersgrenze für die Berufung nach dem Bayerischen Beamtengesetz zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe (01.10.2029) 44 Jahre (das 45. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein)
Vollendung des 18. Lebensjahres zum Ausbildungsbeginn
Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung; volle körperliche Einsatzfähigkeit; Schwindelfreiheit; Körpergröße mindestens 165 cm
Ausreichendes Sehvermögen (Sehtest nicht älter als 2 Jahre): hierfür kann das Formular zur Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker verwendet werden (die Anforderungen für die erforderliche Sehleistung finden Sie in unserem Merkblatt)
Führerscheinklasse B oder C
Deutsches Sportabzeichen in Bronze (nicht älter als 2 Jahre)
Deutsche Schwimmabzeichen (bzw. Deutsches Jugendschwimmabzeichen oder Rettungsschwimmer) in Bronze
Erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren der Stadt Nürnberg, welches u. a. aus einem Sporttest und einem Auswahlgespräch besteht
Einwandfreies Führungszeugnis
Die erforderlichen Nachweise zu Führerschein, Sehvermögen, Sportabzeichen und Schwimmabzeichen müssen spätestens bis zum 01.06.2027 vorliegen.
Für die Tätigkeit in der ILS ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz erforderlich.
Daneben verfügen Sie über
Freude am Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit sowie hohe körperliche und geistige Belastbarkeit
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