Außerdem bringen Sie für diese wichtige kommunale Führungsaufgabe folgende Erfahrung mit:
Darüber hinaus erwarten wir:
Gesucht wird eine zielstrebige, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die die für das Amt mit seinen vielfältigen Aufgaben erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die befähigt ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach modernen Gesichtspunkten zu führen. Wichtig ist zudem, dass die Wahlbeamtin/der Wahlbeamte mit Tatkraft die Entwicklung der Stadt in vertrauenvoller Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und dem Rat fortsetzt. Von der künftigen Führungskraft wird hohe soziale und kommunikative Kompetenz, eine positive Grundeinstellung zum Dienstleistungs- und Servicegedanken sowie eine Identifikation mit dem Führungsleitbild der Stadt Hennef (Sieg) erwartet.
Auskünfte zum Inhalt der Stelle erteilt Ihnen gerne der Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Herr Mario Dahm (Tel. 02242/888-204 / E-Mail: ). Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich gerne an den Ersten Beigeordneten, Herrn Michael Walter (Tel. 02242/888-198 / E-Mail: ).
Die Stadt Hennef (Sieg) fördert die Gleichstellung aller Menschen (w/m/d) und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität der Bewerberinnen und Bewerber.
Bewerben Sie sich jetzt bis zum 18.10.2026 online unter www.Interamt.de (Angebots-ID: 1491046).
Die Stadt Hennef (Sieg) weist darauf hin, dass nach § 71 Abs. 3 GO NRW die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen müssen.
Alle eingegangenen Bewerbungen werden zunächst anhand des vorstehend festgelegten verbindlichen Anforderungsprofils geprüft. Die als Mindestanforderungen bezeichneten Voraussetzungen sind mit der Bewerbung durch geeignete und aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für Ausbildung- und Studienabschlüsse, Tätigkeits- und Arbeitszeugnisse/Dienstzeugnisse, Dauer und Art der bisherigen Tätigkeiten sowie Umfang, Dauer und Arte der wahrgenommen Führungs- und Personalverantwortung. Nicht nachgewiesene Mindestanforderungen können im weiteren Auswahlverfahren nicht als erfüllt berücksichtigt werden.
Die Entscheidung über die Wahl der/des Beigeordneten trifft der Rat der Stadt Hennef (Sieg) im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Stadt Hennef (Sieg) behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens ein strukturiertes Vorstellungsgespräch bzw. ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchzuführen.
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Erste/r Beigeordnete/r und Stadtkämmerer/in (w/m/d)
Stadt Moers · Moers

Leiter*in (m/w/d) für den Fachbereich 4
Stadt Porta Westfalica · Porta Westfalica

Teamleitung (m/w/d) im Bereich Kommunalaufsicht, Wahlen und Zentrale Vergabestelle
Kreis Euskirchen · Kreis Euskirchen

Fachbereichsleitung (w/m/d) für den Fachbereich I – Innere Dienste und Finanzen
Stadt Springe KdöR · Springe

Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter (m, w, d) der Abteilung 5 Digitale Verwaltung
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg