Die fachliche Qualifikation wird durch die individuellen Hilfebedarfe des Kindes bestimmt.
Grundsätzlich bedarf es keiner speziellen Qualifikation. Es sei denn der Hilfebedarf des Kindes erfordert eine fachspezifische Ausbildung des Schulbegleiters.
Tarifliche Bezahlung nach PATT
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Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen postalisch oder per Mail an:
Behindertenverband Saale-Orla-Kreis e.V.
Frau Sophia Hubrich
Oettersdorfer Straße 18a
07907 Schleiz
schulbegleitung@behindertenverband-sok.de
Bei Fragen erreichen Sie uns unter: (03663) 4254766
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