Eine aktive Gestaltung der angewandten Forschung, die Betreuung von Praktika, Projekt- und Abschlussarbeiten, die Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen sowie die Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung werden vorausgesetzt. Die Übernahme angrenzender Lehrinhalte ist erwünscht. Wir bieten ein interessantes Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen angewandter Forschung und praxisnaher Lehre mit der Möglichkeit zur selbstständigen Weiterentwicklung des Fachgebietes.
Ihr Profil:
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer und setzen dabei individuelle Schwerpunkte. Sie verfügen über tiefgehende Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen im Bereich der Arboristik, sind in der Arboristikbranche intensiv vernetzt und verfügen über gute Kontakte zu einschlägigen Verwaltungen, Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen. Sie sind eine innovative Persönlichkeit, die gerne lösungsorientiert im Team arbeitet und empathisch und offen kommuniziert. Pädagogische Eignung können Sie nachweisen und sind darüber hinaus bereit, sich didaktisch fortzubilden und neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien sowie Onlinelehre einzusetzen.
Einstellungsvoraussetzungen:
W2 – Professur (Art. 57 Abs. 3 BayHIG)
W1 - Nachwuchsprofessur (Art. 64 Abs. 2 BayHIG)
Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt bei Vorliegen des einschlägigen Hochschulabschlusses vorrangig nach den Kriterien der Praxiserfahrung/Vernetzung in die Branche sowie der pädagogischen Eignung. Danach entscheidet die Befähigung zur wissenschaftlichen Eignung über die Einstellung als W2 oder W1-Professur. Sofern eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vorliegt (i.d.R. nachgewiesen durch Promotion) erfolgt die direkte Berufung auf eine W2-Professur, ansonsten besteht die Möglichkeit, die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im Zuge einer W1-Nachwuchsprofessur im Tenure-Track zu erwerben.
Bewerbungen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Bereitschaft und Fähigkeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in deutscher Sprache zu unterrichten, setzen wir voraus.
Für die Nachwuchsprofessur im Promotions-Tenure-Track gilt:
Im Rahmen der Nachwuchsprofessur erwerben Sie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in Form der Promotion. Dabei übernehmen Sie auch Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre und machen sich mit allen akademischen Aufgaben einer Professur vertraut; der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt zwischen 6 und 9 SWS.
Die Einstellung erfolgt in der BesGr W1. Im Zuge der näheren Ausgestaltung des Dienstverhältnisses wird vor Ruferteilung eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Das Beamten- oder Arbeitsverhältnis der Nachwuchsprofessur ist auf 3 bis 6 Jahre befristet. Die genaue Dauer, der konkrete Umfang der Lehrverpflichtung sowie gegebenenfalls die Vereinbarung zusätzlicher Entwicklungsziele zur Qualifizierung auf die unbefristete Regelprofessur (W2) werden in einer individuellen Zielvereinbarung festgelegt. Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen nach Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a BayHIG und bei positiver Evaluation der in der Zielvereinbarung vereinbarten Leistungen und Kriterien wird die Nachwuchsprofessur in eine unbefristete Regelprofessur (W2) überführt.
Wir unterstützen neu berufene Professorinnen und Professoren bei der Organisation von Lehre und Forschung. Dazu gehören Angebote zur Gestaltung flexibler Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung sowie Anreizsysteme für interdisziplinäre und internationale Forschung.
Die HSWT verfolgt das strategische Ziel, den Anteil von Frauen in Lehre und angewandter Forschung kontinuierlich zu erhöhen. Wir fordern Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich an unserer Hochschule zu bewerben.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Professor:in werden“.
Hinweise:
Bitte bewerben Sie sich mit den vollständigen Unterlagen (u.a. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und wissenschaftliche Arbeiten) bis zum 28.09.2026 direkt über unserer Bewerbermanagementsystem.