Sie sind an der Prüfungsplanung, Qualitätssicherung und Auswertung von Prüfungsberichten beteiligt
Sie gehen in Prüfungen gezielt den Hinweisen von Whistleblowern nach
Sie beurteilen die vom geprüften Unternehmen ergriffenen Maßnahmen, um Prüfungsfeststellungen zu beheben
Sie haben mit mindestens der Note „gut“ ein Hochschulstudium (Master/Universitätsdiplom) der Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-) Informatik, MINT-Fächer oder einer vergleichbaren Fachrichtung abgeschlossen
ODER
Sie haben mit mindestens der Note „befriedigend“ ein Hochschulstudium (Master/Universitätsdiplom) der Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-) Informatik, MINT-Fächer abgeschlossen und verfügen zwingend über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung
Sie haben mindestens zwei Jahre Prüfungserfahrung als Prüfer*in in einer Prüfungsgesellschaft, einem Prüfungsverband oder einer Internen Revision
Sie überzeugen Kolleg*innen und Externe aufgrund Ihres wertschätzenden Umgangs sowie Ihrer klar auf die Sache ausgerichteten Vorgehensweise
Sie besitzen die digitalen Kompetenzen, um in einem durch Digitalisierung geprägten Umfeld neue Entwicklungen zu verstehen und einzuordnen
Sie sind offen für die Arbeit in Projekten bzw. projektären Strukturen und besitzen idealerweise Erfahrungen in Workshop- und Moderationstechniken, agiler Arbeitsweise oder sogar im Projektmanagement
Sie haben sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
Sie erfüllen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz / § 41 TVöD-BT-V, insbes. besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz und sind bereit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
Für eine Tätigkeit in bestimmten Bereichen ist es erforderlich, dass Sie mit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG einverstanden sind
Sie verfügen zwingend über Kenntnisse der deutschen Sprache auf mindestens dem Niveau C1 GER
Von Vorteil sind:
Wir setzen voraus, dass Sie bereit sind, Dienstreisen zu unternehmen. Dienstreisen können auch mehrere Tage dauern, sind aber in der Regel planbar.
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