Unsere Wünsche:
Wünschenswert ist die Erfahrung in einem oder mehreren der folgenden Themengebiete:
Ihre Möglichkeiten:
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach ist ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt berechtigendes abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor/in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule Flensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben, und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Die Hochschule bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit für Ihre/n Partner*in.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, richten Sie bitte bis zum 15.09.2026 an den kommissarischen Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. Niklas Klein, direkt über unser Online-Bewerbungsportal.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer PDF „Datenschutzinformationen für Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber“, die Sie auf der Übersichtsseite der Stellenangebote finden, und unserer Datenschutzerklärung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die/der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Herr Prof. Dr. Knut Hartmann, per E-Mail unter knut.hartmann@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49(0) 461/805 1227 gerne zur Verfügung.
Estimate based on 6 job ads with stated pay from the last 6 months on baito. This is not an offer from this employer.

Fachtag: Antisemitismus & antimuslimischen Rassismus zusammen denken
Thu, August 27, 2026 · Frankfurt