Die allgemeinen Einstellungsbedingungen richten sich nach § 36 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter. Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich mit den für ihr Fach üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Wissenschaftlicher Werdegang, Zeugnisse, Publikationsliste, Drittmittelübersicht, Lehrerfahrung mit Evaluationsergebnissen sowie ein Forschungs- und Lehrkonzept) bis zum 06.10.2026 über das Berufungsportal der Universität Bonn: https://berufungsportal.uni-bonn.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Fachgruppe Pharmazie der Universität Bonn (fgpharm@uni-bonn.de).