Der/Die zukünftige Professor/in wird die Psychotherapieambulanz für Kinder, Jugendliche und deren Familien am Institut für Psychologie leiten. Vorerfahrungen mit Aufgaben und Funktionen im Bereich ambulanter Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen sind wünschenswert.
Im Übrigen gelten die Einstellungsvoraussetzungen des Landeshochschulgesetz.
Zudem gilt als Voraussetzung die Approbation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder die Approbation in Psychologischer Psychotherapie mit Zusatzqualifikation für den Bereich der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen oder eine weit fortgeschrittene postgraduale Aus- bzw. Weiterbildung, die den entsprechenden Fachkundenachweis zeitnah möglich machen wird.
Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten:
Für die hier ausgeschriebene Position freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Die Universität unterstützt Berufene über einen Dual Career Service und einen Familienservice.
Bitte bewerben Sie sich mit o. g. Unterlagen und dem Ausdruck Ihres Bewerbungsformulars unter Angabe der Kennziffer 00005127 bis spätestens 16. September 2026. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
An den Vorsitzenden der Berufungskommission Prodekan Prof. Dr. Markus Heinrichs Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät Rempartstr. 10-16 79098 Freiburg im Breisgau E-Mail: dekanat@wvf.uni-freiburg.de (per E-Mail bitte in einer PDF-Datei)
Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Markus Heinrichs unter Tel. +49 761 203-3024 oder E-Mail markus.heinrichs@psychologie.uni-freiburg.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie im Berufungsleitfaden.
Allgemeine und rechtliche Hinweise
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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Fachtag: Antisemitismus & antimuslimischen Rassismus zusammen denken
Thu, August 27, 2026 · Frankfurt