Das ist noch lange nicht alles. Was wir sonst noch zu bieten haben, findest Du hier.
Aufgrund der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) können Bewerber*innen die bereits zuvor im ZDF beschäftigt waren, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens leider nicht berücksichtigt werden – außer, es handelte sich um ein Praktikum.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX werden bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Ein ZDF für alle
Sei auch dabei und bewirb Dich bis zum 12.10.2026.