Umfassende juristische Beratung im Bereich des ambulanten Medizinrechts (Vertragsarztrecht) für unsere medizinischen Einrichtungen (MVZs, Medizinische Versorgungszentren), Prüfung und Gestaltung von Verträgen, insbesondere im medizinischen Umfeld, unter Berücksichtigung rechtlicher regulatorischer Vorgaben und aktueller Entwicklungen, Beratung zu Fragestellungen rund um die Gründung, Erwerb, Zulassung, Umstrukturierung und rechtliche Absicherung von MVZs, Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Klinik- und MVZ-Leitungen, externen Kooperationspartner:innen sowie lokalen Entscheidungsträger:innen, Verhandlungen mit Behörden und Vertragspartner:innen, Betreuung von behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie proaktive Entwicklung praxisnaher rechtlicher Lösungen