Anlagenbuchhaltung (vollständige Ermittlung und Bilanzierung des beweglichen, unbeweglichen Anlage- und Umlaufvermögens und der immateriellen Wirtschaftsgüter), Vorbereitung und Erstellung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach HGB, Zulieferung Steuerberater (Zuarbeit Steuerbilanz, Anlagegitter etc.), Verwaltung und Verbuchung von Darlehen, Überwachung der Kontenabstimmung und –pflege, Einlesen der Kontoauszüge inkl. Pflege der Bankkonten, Verbuchung von Geschäftsvorfällen, Erstellen und Prüfen von Zahlungslisten, Verantwortung für die korrekte Vorbereitung sowie Durchführung der Intercompany-Sachverhalte, Mitwirkung im buchhalterischen Tagesgeschäft