psychologische Beratung und Erziehungsberatung v. a. nach § 28 SGB VIII sowie §§ 16, 17, 18 SGB VIII für junge Menschen, Eltern und Alleinstehende, psychologische Beratung in Trennungs- und Scheidungsphasen sowie zu Umgangsfragen, einschließlich der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, kurzfristige Beratung in Not- und Krisensituationen, präventive Angebote wie die Fallberatung für Tageseinrichtungen für Kinder oder Gruppenangebote wie z. B. Elterntraining, Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen und nehmen Aufgaben zur Sicherung des Kinderschutzes wahr, Zusammenarbeit mit Kolleg/-innen des Beratungszentrums sowie mit Fachkräften anderer psychosozialer Einrichtungen und Mitwirkung in Arbeitsgruppen zur fachlichen Weiterentwicklung der psychologischen Beratung in den Beratungszentren