Akquise, Überprüfung und Qualifizierung von Pflegefamilien, Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien, Begleitung und Betreuung von Pflegeverhältnissen, verantwortliche Steuerung des Hilfeplanverfahrens bei einer auf Dauer angelegten Hilfe, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8 a SGB VIII, enge Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Vormündern, Ärztinnen / Ärzten, Therapeutinnen / Therapeuten, Beratungsstellen, usw., Fach- und Freizeitangebote für Pflegefamilien auch in Form von Reisen mit Übernachtung vorbereiten und begleiten