Anlagenverantwortung für den rechtsicheren Betrieb definierter gebäudetechnischer Anlagen, Ermittlung und Umsetzung der Betreiberpflichten, Organisation der Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Prüfung) sowie des Störungsmanagements bzw. der Fremddienstleistersteuerung, Sicherstellung und Optimierung des Betriebes versorgungstechnischer Anlagen sowie der rechtskonformen Betriebsdokumentation, Entwicklung und Umsetzung der Energiesparmaßnahmen sowie laufende Erarbeitung konkreter Einsparpotenziale, Erstellung und Mitwirkung beim Abschluss technischer Lieferverträge und Ausschreibungsunterlagen, Mitarbeit und Mitwirkung an TGA-Projekten sowie Um- und Neubau der Gebäudetechnik bzw. der Durchführung von internen und externen Audits