Prüfen und Begutachten von komplexen Komponenten und Systemen im Bereich von digitaler Sicherungstechnik im Fachbereich der Signal- und Telekommunikationstechnik, einschließlich systemübergreifender Schnittstellen auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik bzw. auf der Basis von abstrakten Vergleichsgrößen zum Nachweis der gleichen Sicherheit, Prüfen und Zulassen eisenbahnspezifischer, sicherheitsrelevanter Bauarten, Bauteile und Baustoffe des Fachgebietes auf Weisung des Ref 22 einschließlich Aufsicht über die Anwendung der Gemeinsamen Sicherheitsmethoden bei den Eisenbahnen, insbesondere von Risikobewertungen, Stellungnahmen zur Weiterentwicklung nationaler und internationaler Verordnungen, Normen und Vorschriften zur Durchsetzung von Anforderungen aus dem Bereich Signal- und Telekommunikationstechnik mit dem Schwerpunkt digitaler Sicherungstechnik, Überwachung der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten auf dem Gebiet der signaltechnischen und telekommunikationstechnischen Anlagen im Bereich der digitalen Sicherungstechnik, Mitwirkung bei der Erteilung und Widerrufen von Sicherheitsgenehmigungen und der Erstellung von Genehmigungen zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen Systemen und Komponenten