Durchführung der Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung (z. B.: Wundversorgung, Injektionen, Anlegen von Kompressionsverbänden, Messung von Vitalzeichen, Richten/Verabreichen von Medikamenten), Durchführung der Grundpflege (z. B.: Förderung der Selbständigkeit, Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme), sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation, Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs.3 SGB XI, Kontrolle der Pflegedokumentation und der Pflegeplanung/Maßnahmenplanung, regelmäßige Kommunikation mit dem Kunden, Angehörigen und weiteren an der Versorgung beteiligten Personen, Durchführung von Pflegevisiten, Durchführung von Erstbesuchen zur Ermittlung des Hilfebedarfs und Erstellung der strukturierten Informationssammlung, Aufsicht, Anleitung, fachliche Unterstützung und Überprüfung der Pflegekräfte, Überwachung der fachgerechten Einarbeitung neuer Mitarbeiter nach dem Einarbeitungskonzept, Überprüfung der Pflegeplanung, Pflegedokumentation und Auswertung der Pflegeprozesse