Durchführen von Montage-, Wartungs-, Inspektions-, Instandsetzungs- und Inbetriebnahme-Arbeiten an Beleuchtungsanlagen sowie weiteren elektrischen Anlagen bis 400 V, Selbstständiges Ermitteln, Prüfen und Beseitigen von Störungen an den vorgenannten Anlagen, Selbstständiges Ausführen von z.B. Schalthandlungen inkl. Prüfung und Messung, Dokumentation der Leistungen für die innerbetriebliche Leistungsabrechnung, Bei Bedarf Mitwirkung in der Rufbereitschaft, üblicherweise einmal alle 6 Wochen, Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, Verkehrsregeln, technischen Standards, betrieblichen Anweisungen und Zeitvorgaben