Vollzug der Wassergesetze, insbesondere:, Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern, Gestattung von Gewässerbenutzungen im nichtförmlichen und im förmlichen Verfahren, z.B. Förderung von Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, Abwasserbeseitigung (Kläranlagen und Kleinkläranlagen), Geothermie, Gestattung von Gewässerausbauten, z.B. Ufersanierungen, Herstellung von Gewässern, Gewässerunterhaltung sowie Übertragung der Unterhaltungslast an Gewässern, Erlass von Rechtsverordnungen, z.B. zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten und von Überschwemmungsgebieten, Gestattungen und Anordnungen in Bezug auf wassergefährdende Stoffe, Einsatz bei akuten Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, am Wochenende und an Feiertagen), Anordnung von Maßnahmen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten