Überwachung von Kleinkläranlagen, Bestandsaufnahme von Kleinkläranlagen, Bautechnische Überprüfung der Anlagen einschließlich Nachklärung, Festsetzung überwachen, prüfen, ob Wartungsverträge geschlossen wurden, Betreiber*innen über Anpassung/Neubau einer Kleinkläranlage informieren/beraten, Überwachung der CSB-Werte, Mängelbeseitigungen fordern, Einleitungserlaubnisse ggf. untersagen, Ersatzmaßnahmen prüfen, Kontroll- und Überwachungsaufgaben (Außendiensttätigkeiten), Eigenverantwortliche Durchführung von Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in den Aufgabenbereichen der Unteren Wasserbehörde, Unteren Naturschutzbehörde sowie der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde, Erstellen von Kontroll- und Überwachungsberichten sowie Dokumentationen, Einsatz bei Schadensereignissen, insbesondere bei Unfällen mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen, einschließlich Lagebewertung und Einleitung erforderlicher Maßnahmen, Gefahrenabwehrrechtliches Tätigwerden mit unmittelbarer Entscheidungsverantwortung, insbesondere Anordnung des Sofortvollzugs sowie Veranlassung und Begleitung von Ersatzvornahmen, Mitarbeit bei der Überwachung von Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV), Enge, koordinierende Zusammenarbeit mit Polizei, Gewerbeaufsichtsamt und weiteren Behörden