Übernahme der Aufgaben und Verantwortlichkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit für die zugeordneten Kraftwerke und Standorte, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sicherheitsbegehungen, Enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutzmanagementbeauftragten und weiteren Funktionen im Bereich Arbeitssicherheit, Erstellen und Durchführen von Unterweisungen, Einweisungen sowie Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Auswerten, Analysieren und Nachverfolgen von Beinaheunfällen, unsicheren Situationen und Arbeitsunfällen, Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheitskultur im Geschäftsbereich, Beratung und Unterstützung der Führungskräfte in Belangen zur Arbeitssicherheit sowie Mitarbeit bei der Auswahl von Betriebsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, Ansprechpartner für Fremdfirmen und externe Stellen im Bereich des Arbeitsschutzes sowie Führen von Statistiken und Kennzahlen