Leitung, Organisation und Weiterentwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnangebotes, Sicherstellung der fach- und sachgerechten sowie rechtskonformen Umsetzung der Wohn-,Betreuungs-, und Teilhabeleistungen, Einhaltung und Umsetzung der Anerkennungsvoraussetzungen sowie der Informations- und Meldepflichten ggü. Ämtern zur Erbringung Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach SGB IX, Umsetzung der fachlichen Standards im Wohnhaus unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (BTHG, ThürWTG, WBVG, Betreuungsrecht etc.) sowie die Organisation aller internen Abläufe, Sicherstellung eines effektiven Personaleinsatzes unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, Mitwirkung bei der Personalplanung, -veränderung und -beurteilung, Urlaubs- und Fortbildungsplanung sowie Führen von Mitarbeitergesprächen, Intensive Zusammenarbeit mit Ämtern, gesetzlichen Betreuenden, Angehörigen, Selbstvertreter:innen sowie aktive Unterstützung bei Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Bewohner:innen, Mitwirkung bei Belegungs- und Budgetplanung für das Wohnhaus sowie eine zweckentsprechende Verwendung der bereitgestellten Budgetmittel, Sicherstellung einer sachgerechten Nutzung des Gebäudes und dazugehörigen Inventars sowie eines gepflegten Erscheinungsbildes des Hauses