Leitung der Fachschule, insbesondere in organisatorischer und fachlicher Hinsicht nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesordnungen und in Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde, Stellvertretung und enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung unserer Fachschule für Heilerziehungspflege, Planung und Durchführung des Schulentwicklungsprozesses, Gestaltung des schulischen Unterrichtskonzeptes gemäß des Lehrplans, Führung sowie fachliche Betreuung und Unterstützung der zugeordneten Lehrkräfte, Kontaktpflege zur Schulaufsichtsbehörde und zu Kooperationspartnern aus der Praxis, Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Schule nach innen und außen in Abstimmung mit der zuständigen Leitung bzw. dem Schulträger, Akquisition von Lehrkräften, von Schüler*innen und Kooperationspartnern für die Ausbildung, Planung und Durchführung von Unterricht, Erstellung und Korrektur von Prüfungsunterlagen und Leistungsnachweisen, Mitwirkung bei der Entwicklung eines Fort- und Weiterbildungsangebotes, Teiletatverantwortung in Abstimmung mit der bfz Leitung, Pflege und Anwendung des Schulverwaltungsprogramms, der Statistik und des Qualitätsmanagementsystems