eigenverantwortliche Vertretung des Fachgebiets Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht in Lehre, angewandter Forschung und akademischer Selbstverwaltung, Vermittlung von Grundlagen und Anwendungen des Sozialrechts in der Lehre, insbesondere in den Bereichen Teilhaberecht (SGB IX) und Existenzsicherungsrecht (SGB II, III, XII), Wünschenswerte Vermittlung von Schwerpunkten im (Sozial-)Verwaltungsrecht und dem Arbeitsrecht mit sozialrechtlichen Bezügen, Setzen von Grundlagen in Bezug zu konkreten Anwendungsfeldern, Durchführung von Vorlesungen und Seminaren, Unterstützung von Studierenden bei der Umsetzung von Projekten mit starkem Bezug zur sozialrechtlichen Praxis, Anleitung von Studierenden zur wissenschaftlichen Arbeit und Betreuung von Abschlussarbeiten, Mitgestaltung des Studienangebots, Engagement in der angewandten Forschung zu sozialrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu gesellschaftlichen Herausforderungen, Ausbau nationaler sowie internationaler Netzwerke mit Praxispartnern, Forschungseinrichtungen und akademischen Institutionen, Verantwortungsübernahme in der akademischen Selbstverwaltung, Übernahme von Lehrveranstaltungen aus dem Grundlagenbereich, dem weiteren Studienangebot sowie verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten, Bereitschaft zu regelmäßigen Gastaufenthalten an internationalen Hochschulen mit strategischem Bezug zur THWS, Aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung der Fakultät und der Hochschule, Engagement in der Internationalisierung und Selbstverwaltung der Hochschule, Beteiligung an Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers, Anbieten von Lehrveranstaltungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache