Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere:, PrĂŒfung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Festlegung geeigneter MaĂnahmen zur Kompensation, Einleitung und DurchfĂŒhrung von Verwaltungs- und BuĂgeldverfahren, gegebenenfalls auch Strafverfahren, Erteilen naturschutzrechtlicher Ausnahmen / Befreiungen, Mitarbeit im Artenschutz, Aufbau und Betreuung von ehrenamtlichen Netzwerken (u. a. FledermĂ€use, Wespen / Hornissen / Wildbienen), Mitarbeit im Bibermanagement (u. a. rechtliche Bearbeitung von FangantrĂ€gen, Betreuung der Biberbeauftragten, Bereitstellung / Vergabe von Schutzmaterial), Mitarbeit beim Grunderwerb (Antragstellung von Fördermitteln, AusĂŒbung des gesetzlichen Vorkaufsrechts), Entscheidung ĂŒber AntrĂ€ge zu GrĂŒnlandumbruch oder Aufforstung, Mitwirkung in Genehmigungsverfahren (z. B. Bereich Immissionsschutz, Baurecht), Mitarbeit im Vertragsnaturschutzprogramm, Akquise sowie Bearbeitung von NeuantrĂ€gen bzw. auslaufenden VertrĂ€gen, DurchfĂŒhrung von MaĂnahmen im Rahmen des Landschaftspflegeprogramms und der KleinstmaĂnahmen (u. a. Antragstellung von Fördermitteln, Einholung von Kostenangeboten, Auftragsvergabe, Auszahlung der Gelder), DurchfĂŒhren von Verfahren zur Unterschutzstellung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, NaturdenkmĂ€lern und Landschaftsbestandteilen sowie Vollzug der Schutzverordnungen, Entwicklung von Zielen und Projekten, insbesondere auch gemeinsamer Ziele / Projekte von Klima- und Naturschutz