eigenverantwortliche, termingerechte Einleitung von geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung oder Sicherung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen der Stadt Gera und im Rahmen der Amtshilfe für andere Gläubiger, Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen und Verjährungsfristen, Führung von Verhandlungen mit Schuldnern und deren Interessenvertretern, insbesondere die Annahme Prüfung und Entscheidung über Vollstreckungsschutzanträge, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Erteilung der Vollstreckungsaufträge an den Außendienst nach festgelegten Kriterien, Ermittlung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, u.a. durch Auskunftsersuchen an Dritte, Adressermittlung, Internetrecherche, Erlass von Forderungspfändungen und Pfändungen von Rechten, Verfolgung von Pflichtverletzungen mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegenüber Drittschuldnern, Einleitung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft sowie deren Auswertung, Vollstreckung in unbewegliches Vermögen und Sicherung von Forderungen, Entscheidung über Erlassanträge für Nebenforderungen, insbesondere Prüfung, Berechnung, Festsetzung und Durchsetzung von Nebenforderungen gegenüber Vollstreckungsschuldnern, Bearbeitung von Vollstreckungsaufträgen, u. a. durch Beitreibung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtliche Geldforderungen, Sicherung und/oder Pfändung beweglicher Sachen, Widerspruchsbearbeitung, Vollzug von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Forderungen im Außendienst im Rahmen Ausführung von Vollstreckungsaufträgen, Beitreibung privatrechtlicher Geldforderungen sofern im Verwaltungszwangsverfahren zulässig, Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen, Einziehung der Forderung, Taschen- und Kassenpfändung und Urkunden, Vollzug von richterlichen Anordnung zur zwangsweisen Wohnungsöffnung, Wohnungsdurchsuchung, Ermittlung von Vermögens- und Eigentumsverhältnissen, allgemeine Ermittlungstätigkeit, Koordinierung und Hinzuziehung Dritter (z.B. Polizei, Schlüsseldienst, Zeugen), Entgegennahme und Prüfung der Anträge auf Vollstreckungsschutz bzw. Ratenzahlung vor Ort durch den Innendienst und der Arbeitsanweisung, Sicherung und/oder Pfändung beweglicher Sachen, Abholung von Pfandsachen, Wegnahme gepfändeter oder übereigneter Sachen, Ermittlung von Verkehrswerten von gepfändeten Sachen, Verwertung sämtlicher Pfandsachen im Wege der Versteigerung o. durch freihändigen Verkauf, Feststellung/Protokollierung der Pfandlosigkeit nach Begutachtung und Augenscheinnahme des Pfandgegenstandes