Selbstständige Durchführung landschaftsgärtnerischer Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspiel- und Sportplätzen, in Schulen und sonstigen Grünanlagen, im Verkehrsgrün, im Rahmengrün in Kleingartenanlagen, an Gewässern und in Schutzgebieten, in Sonderanlagen und Gartendenkmalen, Baumarbeiten auch mit technischen Geräten wie Rasenmäher, Traktor, Heckenschere, Motorsäge, Laubpuster, Freischneider, Verkehrssicherheitskontrollen in o.g. Flächen und an Ausstattungen, Reparaturarbeiten an Ausstattungen der Anlagen, Führen von Kleintransportern und Pflegetechnik