Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung des Kommunalwaldes gemäß Thüringer Waldgesetz, jährliche Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes, Vorbereitung, Planung und Konzeption eines zehnjährigen Forstwirtschaftsplanes zur Vorlage bei dem zuständigen Forstamt, Erziehung gesunder, naturnaher sowie klimastabiler Wälder, Planung und Koordinierung des Einsatzes des eigenen Personals sowie beauftragter Unternehmer zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen, Pflege und Unterhalt von Erholungseinrichtungen und Waldwegen, Planung und Kontrolle eines notwendigen Jagdeinsatzes mit den zuständigen Revierjägern, laufende Überwachung und Kontrolle des Waldes inklusive der begleitenden Landschaft, Einhaltung und Sicherstellung des Arbeitsschutzes im Verantwortungsbereich, Holzvermarktung und Holzverkauf, Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik