Wahrnehmung der elterlichen Sorge oder Teile davon als Amtsvormund, Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Mündeln durch regelmäßige monatliche Kontakte, Enge Zusammenarbeit mit minderjährigen Müttern, Eltern, Bezugspersonen und Fachdiensten, Begleitung, Unterstützung und Förderung der Entwicklung der Mündel bis zur Volljährigkeit oder Aufhebung des Sorgerechtsentzugs, Rechtliche Vertretung der Kinder gegenüber Dritten und vor Gericht, Vertretung der Mündel in allen Angelegenheiten bei Behörden, Stellung von Anträgen z. B. auf Jugendhilfe, Kindergeld, Rente, Bürgergeld, Wohngeld, Opferentschädigung (SGB XIV), BAB, BAföG und allgemeine Versicherungsleistungen, Erstellung von Sachverhaltsberichten und Stellungnahmen für das Familiengericht, Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Mündel und Kümmern um Nachlassangelegenheiten, Klärung asyl- und ausländerrechtlicher Belange bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen