Führen und Warten von Spezialfahrzeugen für den Garten- und Landschaftsbau, für deren Führung ein Führerschein der Klassen C und CE erforderlich ist, Einsatz bei Pflegearbeiten und Unterhaltungsarbeiten in öffentlichen und kommunalen Grün- und Freiflächen, auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, an Bäumen und im Straßenbegleitgrün sowie anstehenden Gewässern II. Ordnung, Gartendenkmalen und Brunnen, Fahren von Spezial- und Mehrzweckfahrzeugen in der Grünflächenunterhaltung gemäß Zulassung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die mit Anbaugeräten ausgestattet werden können, Bedienung der Maschinen inklusive möglicher Anbaugerätschaften sowie fachliche Ausführung der Leistung zur Grünflächenpflege, Regelmäßige Reinigungsarbeiten und Wartungsarbeiten sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten an den eingesetzten Spezialfahrzeugen, Führen von Kleintransportern und LKWs mit Ladekran, Selbstständige Durchführung landschaftsgärtnerischer Pflegearbeiten und Unterhaltungsarbeiten, auch mit technischen Geräten in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspiel- und Sportplätzen, in Schulobjekten und sonstigen Grünanlagen, im Verkehrsgrün, im Rahmengrün in Kleingartenanlagen, an Gewässern und in Schutzgebieten, in Sonderanlagen und Gartendenkmalen sowie Baumarbeiten