Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung der Patient*innen hinsichtlich einer ganzheitlichen und individuellen Grund- und Behandlungspflege sowie ihren psychosozialen Gesamtbedürfnissen unter Beachtung der ärztlichen Zuständigkeit für die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und nach aktuellem pflegewissenschaftlichen Stand sowie berufsrechtlicher Vorschriften, Fachgerechte Erkennung und Erfassung der Patientenbedürfnisse inkl. Erkennung lebensbedrohlicher Zustände und Einleitung lebensrettender / entsprechender Maßnahmen, Erstellung, Durchführung und Auswertung von Pflegeplänen, Fachgerechte Durchführung medizinischer Anordnungen der Ärzte/Ärztinnen und unmittelbare und fachgerechte Weiterleitung auffälliger Beobachtungen, Vorbereitung und Durchführung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen, Dokumentation über die Wirkung der Maßnahmen und bei Bedarf Umsetzung von Veränderungen in der Planung, Erfassung der Patientendaten, der Behandlungsplanung, -durchführung und -dokumentation, Anleitung von Auszubildenden und neuen Mitarbeitenden