fachliche Beratung von P atient:innen, deren Angehöriger und dem beteiligten Behandlungsteam in Fragen der nachstationären Versorgung, Zusammenarbeit mit den anderen am Behandlungsablauf beteiligten Berufsgruppen im Krankenhaus, Umsetzung des Entlassmanagements, Verhinderung von Verweildauerüberschreitung wegen unklarer/ ungeordneter nachstationärer Behandlung/ häuslicher Situation, Gewährleistung und Koordinierung einer sicheren und patientenadäquaten Überleitung in den nachstationären Bereich, insbesondere in weitere Rehabilitationsmaßnahmen, stationäre oder ambulante Pflege und Hospiz in Zusammenarbeit mit internen, externen Versorgern und Kostenträgern, Kommunikation mit Zuweisern, Kostenträgern und Reha-Einrichtungen, Beratung und Antragstellung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften der Sozialgesetzgebung, Klärung von Kostenübernahmen durch Sozialleistungsträger und Klärung der stationären Behandlungskosten für Patient:innen ohne Krankenversicherung