Umsetzung der in §3 ASiG festgelegten Aufgaben eines Betriebsarztes/ -ärztin, Beratung der Beschäftigten und Führungskräfte zu arbeitsmedizinischen Themen auf fallbezogener, individueller Ebene, Untersuchungen gemäß Dienstvereinbarung sowie anlassbezogene Untersuchungen inklusive individueller Beratung, Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit, Unterstützung im betrieblichen Eingliederungsmanagement, Prävention und Diagnose von arbeitsbedingten Erkrankungen, Betriebsbegehung in Berlin und Umland, Unterweisung von Schulungen je nach Ausbildungsstand, Mitarbeit an der innerbetrieblichen Kommunikation