Hilfspflegerische Leistungen, welche in der mindestens einjährigen Ausbildung erlangt wurden, Unterstützung der Pflegefachkräfte bei der Aufnahme, Verlegung und Entlassung von Patientinnen und Patienten, Mobilisierung und Positionierung von Patientinnen und Patienten in Rücksprache mit den zuständigen Fachkräften, Übernahme der Körperpflege nach Anweisung, Assistive Tätigkeiten beim An- und Auskleiden und dem Anreichen von Essen bei ausreichend stabilen Patientinnen und Patienten in Rücksprache mit der zuständigen Pflegefachkraft, Mitfühlende Kommunikation mit unseren Patientinnen und Patienten, wobei deren Anliegen nicht nur entgegengenommen, sondern auch bearbeitet und entsprechend weitergeleitet werden