Beratung von Sorgeberechtigten und Tagespflegepersonen im Vorfeld der Antragstellung hinsichtlich Möglichkeiten, Grenzen, Umfang und Voraussetzung der finanziellen Förderung, Aufnahme von Anträgen auf Gewährung von Aufwendungsersatz für Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des SGB VIII und die Berechnung der zugehörigen Ansprüche, Fertigung von Bewilligungs-, Änderungs-, Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden, Prüfung der Verwendung der Sozialversicherungszuschläge; ggfls. Rückforderung, Abstimmung mit den im Handlungsfeld tätigen Kooperationspartner*innen (z.B. Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V.), Bearbeitung von Anträgen der Sorgeberechtigten und Kindertagespflegepersonen, Ermittlung und Berechnung des beitragsrelevanten Einkommens der Sorgeberechtigten, Festsetzung des Elternbeitrages in Form von Festsetzungs- und Änderungsbescheiden, Aufnahme von Abmeldungen und Pflege der Stammdaten, Bearbeitung von Stundungen und Ratenzahlungen, Mitwirkung bei Vollstreckungsmaßnahmen und Insolvenzen