Planung, Organisation und Umsetzung des strukturierten Tagesablaufes, individuelle Förderung des Kindes im Gruppenalltag auf der Grundlage des Hilfeplanes, elektronische Dokumentation und Erstellung einer individuellen Erziehungsplanung, methodische Umsetzung und Reflexion, Verantwortung für die Umsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie der Sicherung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und den jeweiligen Schulen, Durchführung von Fördermaßnahmen und Freizeitangeboten, aktive Mitwirkung an der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes, Übernahme von Versorgungsaufgaben, Übernahme des Transportes der Kinder mit Dienstfahrzeugen