Beratung von Sorgeberechtigten und Tagespflegepersonen im Vorfeld der Antragstellung hinsichtlich Möglichkeiten, Grenzen, Umfang und Voraussetzung der finanziellen Förderung, Aufnahme von AntrĂ€gen auf GewĂ€hrung von Aufwendungsersatz fĂŒr Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des SGB VIII und die Berechnung der zugehörigen AnsprĂŒche, Fertigung von Bewilligungs-, Ănderungs-, Ablehnungs- und RĂŒckforderungsbescheiden, PrĂŒfung der Verwendung der SozialversicherungszuschlĂ€ge; ggfls. RĂŒckforderung, Abstimmung mit den im Handlungsfeld tĂ€tigen Kooperationspartner*innen (z.B. Verein fĂŒr FamiliĂ€re Tagesbetreuung e.V.), Bearbeitung von AntrĂ€gen der Sorgeberechtigten und Kindertagespflegepersonen, Ermittlung und Berechnung des beitragsrelevanten Einkommens der Sorgeberechtigten, Festsetzung des Elternbeitrages in Form von Festsetzungs- und Ănderungsbescheiden, Aufnahme von Abmeldungen und Pflege der Stammdaten, Bearbeitung von Stundungen und Ratenzahlungen, Mitwirkung bei VollstreckungsmaĂnahmen und Insolvenzen