Bearbeitung der Aufgabenbereiche Landschaftsplanung, Schutz der Wallhecken, Schutz der Bäume, Eingriffsregelung gem. §§ 13 ff BNatSchG, Erstellung, Umsetzung von Projekten aus Ersatzgeldern, Erarbeitung von naturschutzfachlichen Stellungnahmen in der Rolle als Träger öffentlicher Belange, insbesondere im Zusammenhang mit Großprojekten von überragendem öffentlichen Interesse, Bearbeitung von Anträgen zu landwirtschaftlichen Angelegenheiten (Grünlandumbruch und – Neuansaat, Agrarumweltmaßnahmen, Erschwernisausgleich etc.), Erfassung und Bewertung der unterschiedlichen Grünlandtypen, Be- und Erarbeitung naturschutzfachlicher Gutachten, naturschutzfachliche Beratung von Behörden, Kommunen, Verbänden, Privaten und sonstigen Beteiligten, Vollzug von allgemeinen naturschutzrechtlichen Vorschriften, Teilnahme an der Rufbereitschaft bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen