Allgemeine Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe von Minderjährigen und jungen Volljährigen, sorgeberechtigten Eltern und Institutionen wie Schulen etc., Überprüfung der Zuordnung von Minderjährigen und jungen Volljährigen zum Personenkreis gemäß § 35 a SGB VIII, Prüfung der Notwendigkeit der Installierung von Hilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form nach § 35 a SGB VIII, Steuerung, Koordination und Fortplanung von Hilfen nach § 35 a SGB VIII, sowie Ausweitung oder Einstellung der Hilfen nach entsprechender Bedarfsermittlung, Anfertigung von Stellungnahmen im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ggf. Begleitung solcher Termine), fachliche Weiterentwicklung der Fachstandards innerhalb der Eingliederungshilfe /Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung gem. § 79 a SGB VIII, Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften (intern/extern) sowie Teilnahme an Arbeitskreisen (kommunal und überörtlich), Aufbau von neuen Kooperationen mit internen und externen Fachkräften und Institutionen der Eingliederungshilfe, Aufgaben im Rahmen des § 8 a SGB VIII sowie Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung