die Pflege anhand der Expertenstandards und allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, die Durchführung von grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen im Bereich der ambulanten Kranken- und Altenpflege, Organisation und Koordination von Hilfeleistungen im Sozialraum, die Erfassung von bedarfsgerechten Leistungen und ggf. Erstellung eines Kostenvoranschlags, die Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37.3 und § 45 SGB XI, die Risikoeinschätzung und Coaching von Patienten und pflegenden Angehörigen im Rahmen der Pflege, die Erstellung von Pflegeplanungen und dessen Umsetzung nach Vorgaben des CV und der Einrichtung, das Medikamentenmanagement und das ordnungsgemäße Führen der Pflegedokumentation, die Kontaktpflege und den Austausch mit Ärzten, kommunalen Stellen, Pflegestützpunkten und Nachbarschaftsnetzwerken.