Erarbeitung fachtechnischer Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Flächennutzungsplans, Bebauungsplans sowie in Planverfahren im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Durchsetzung von Rechtsvorschriften bei bestehenden, nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG und den dazu erlassenen Verordnungen, Bewertung der Standorte der Anlagen, der Verfahren, der vorgelegten bzw. angeforderten Gutachten und Prognosen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Verminderung von Emissionen und Immissionen, Festlegung von Auflagen zur Einhaltung der vorgegebenen Richtwerte, Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu Emissionen und Immissionen, die von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ausgehen, Ermittlung der Emissionen und Immissionen durch Messungen und Vor-Ort-Beurteilungen bzw. Beurteilung der Erheblichkeit der Belästigungen auf der Grundlage der Messergebnisse, Erteilung von Auflagen, Durchführung von Kontrollen und Durchsetzung der Einhaltung, Erarbeiten und Erteilen von Anordnungen zur Stilllegung, Untersagung bzw. Einschränkung des Betriebes von nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG und der dazu erlassenen Verordnungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bei der Betreibung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen