Betreuung der Bewohnerschaft zur Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft durch Unterstützende und Qualifizierte Assistenz, gem. Bundesteilhabegesetz (BTHG). Grundlage sind die 9 Lebensbereiche der ICF., Kontakte und Vernetzung mit/ zu ges. Betreuung, Angehörigen Ärzten, Therapeuten und kooperierenden Einrichtungen, Einfache Behandlungspflegen nach ärztlicher Anordnung, gemäß des Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen, Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, Durchführung des Dokumentationswesens & Kommunikation im Team, Gemeinsame Erarbeitung von individuellen Betreuungskonzepten & Pflegeplänen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens BEI_NRW, Berichtswesen und Antragstellung an/ mit den Kostenträgern