Aufklärung und Beratung über die Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG), insbesondere gesundheitliche Beratung für Menschen, die an einer Sucht leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können, Mitarbeit in den Bereichen Gesundheitsförderung, allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention sowie in anderen Themen der sozialen Arbeit am Gesundheitsamt, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Das Aufgabengebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Spektrum der Sozialen Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst nach den Ausführungen des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)