Persönliche Beratung im ErstgesprĂ€ch, Erörterung geeigneter Hilfeangebote und Hilfemöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage des SGB IX, Hilfeplanung und Fallsteuerung im Rahmen von SGB IX und SGB XII, Antragsannahme fĂŒr Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff SGB IX â Besondere Leistungen zur selbstbestimmten LebensfĂŒhrung fĂŒr Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht), PrĂŒfung des Hilfebedarfs unter BerĂŒcksichtigung der hĂ€uslichen Lebenssituation sowie der behinderungsspezifischen Gegebenheiten mittels des Integrierten Hilfeplanes (IHP Brandenburg), Erstellung von Sozialanamnesen und sozialpĂ€dagogischen Stellungnahmen, Anforderung und Auswertung medizinischer und therapeutischer Gutachten, ggf. Kontaktaufnahme mit behandelnden Ărzten bzw. dem Fachbereich Gesundheit, Entscheidung ĂŒber den institutionellen und finanziellen Leistungsumfang, Einberufung, Vorbereitung, Nachbereitung und DurchfĂŒhrung von Fallkonferenzen in AbhĂ€ngigkeit vom Bedarf im Einzelfall, Gesamtplanerstellung gem. §§ 117 ff SGB IX / Teilhabeplanerstellung gemÀà §§ 19 ff SGB IX zur Dokumentation und Steuerung des Hilfeprozesses unter ZusammenfĂŒhrung aller Beteiligten, Beratung der am Hilfeprozess Beteiligten, DurchfĂŒhrung von Hausbesuchen, Fortlaufende Auswertung der Zielvereinbarung und des Zeitrahmens gem. Gesamtplan/Teilhabeplans