erzieherische Betreuung, Förderung und Bildung von bis zu zwei Jugendlichen im Verselbständigungsbereich einer Wohngruppe, Beteiligung am Prozess der Hilfeplanung und -fortschreibung nach § 36 SGB VIII, Erarbeitung individueller Betreuungspläne, Dokumentation, Erstellung von Berichten, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Jugendamt, Schulen, Beratungsstellen, Behörden etc.), Planung und Durchführung von Freizeit- und Ferienaktivitäten und Teilnahme an Ferienfreizeiten, Organisation des pädagogischen Gruppenalltags, der Einsatz erfolgt im Schichtdienst